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   OLG Oldenburg, 30.08.2000 - 2 U 70/99   

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OLG Oldenburg, 30.08.2000 - 2 U 70/99 (https://dejure.org/2000,23080)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.08.2000 - 2 U 70/99 (https://dejure.org/2000,23080)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. August 2000 - 2 U 70/99 (https://dejure.org/2000,23080)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anzeigepflichten bei Abschluss des

    Anders als bei der bei Antragstellung bestehenden Obliegenheit, jede nicht nur belanglose und alsbald vergehende Erkrankung, Störung oder Beschwerde anzuzeigen, war die Antragstellerin daher nur gehalten, von ihr erkannte nachteilige Veränderungen ihres gesundheitlichen Zustands von Gewicht nachträglich mitzuteilen (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2003, 357 bejahend für den Fall einer Gehirnblutung; OLG Oldenburg NversZ 2001, 409, 411 verneinend für den Fall von Kniebeschwerden; OLG Hamm VersR 1996, 441 verneinend für Blutungen während einer Schwangerschaft).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2007 - 7 U 106/07

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Bindefrist für einen Antrag auf Abschluss

    Die vom Landgericht zitierten Entscheidungen (OLG Oldenburg NVersZ 2001, 409; OLG Hamm RuS 1988, 343; OLG Hamm VersR 1996, 441) betrafen nämlich nur solche Fälle, bei denen besonders gravierende Erkrankungen nicht vorlagen.
  • OLG Saarbrücken, 04.11.2006 - 5 W 220/06

    Zum Umfang der vorvertraglichen Anzeigepflicht von Erkrankungen vor Abschluss

    Anders als bei der bei Antragstellung bestehenden Obliegenheit, jede nicht nur belanglose und alsbald vergehende Erkrankung, Störung oder Beschwerde anzuzeigen, war die Antragstellerin daher nur gehalten, von ihr erkannte nachteilige Veränderungen ihres gesundheitlichen Zustands von Gewicht nachträglich mitzuteilen (vgl. OLG Frankfurt, VersR 2003, 357 bejahend für den Fall einer Gehirnblutung; OLG Oldenburg NversZ 2001, 409, 411 verneinend für den Fall von Kniebeschwerden; OLG Hamm VersR 1996, 441 verneinend für Blutungen während einer Schwangerschaft).
  • KG, 13.01.2006 - 6 U 115/05

    Arglistanfechtung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages wegen

    Nichts anderes ergibt sich aus den vom Kläger zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (RuS 1988, 343; VersR 1996, 441) und Oldenburg (NVersZ 2001, 409), in denen jeweils die Verletzung der sogen. Nachmeldepflicht verneint wurde, weil sie nicht allgemein bekannt sei, jedoch - so OLG Hamm aaO - offengelassen wurde, wie zu entscheiden gewesen wäre, wenn besonders gravierende bzw. alarmierende Verschlechterungen eingetreten wären bzw. - so OLG Oldenburg aaO - anzeigepflichtige besonders schwere Erkrankungen verneint wurden.
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